Herzlich Willkommen
beim
Kleingartenverein
HD-Wieblingen 1941 e.V.!

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über unseren "KGV", alle aktuellen Termine für unsere Mitglieder und Pächter, einen Blick auf die Geschichte des Vereins sowie Bildergalerien unserer drei Anlagen.

Viel Spaß beim Stöbern wünscht
Ihr KGV Heidelberg-Wieblingen


Wichtiger Hinweis: Bis auf weiteres ist unsere Warteliste für freie Gärten leider geschlossen! Seit der Corona-Pandemie  bekommen wir verstärkt Anfragen für freie Gärten und hätten so Wartezeiten von bis zu 10 Jahren. Sollten wieder Gärten frei werden finden Sie einen dementsprechenden Hinweis auf dieser Homepage,  bis dahin bitten wir Sie, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.


 

Wasseröffnung
am 13. April 2024

Ein kleiner Gruß vom Osterhasen

Weihnachts- und Neujahrsgrüße

Wir wünschen allen Mitgliedern, Partnern und Freunden unseres Kleingartenvereins ein frohes
und 
besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr!

   Die Vorstandschaft

Wasserabstellung
am 28. Oktober 2023


Laut Landschafts- und Forstamt ist ganz Wieblingen
zur Zeit
der Hot-Spot für Waschbären in Heidelberg.

Was tun gegen Waschbären im Kleingarten?

Da auf unserer Anlage Neckaraue mindestens ein Waschbär sein Unwesen treibt, haben wir uns mit dem Landschafts- und Forstamt Heidelberg ausgetauscht. Die dortige Beauftragte für Wildtiere, Luisa Krauss, hat einige Regeln und Tipps zusammengetragen:

Um den Waschbär von unseren Gärten fernzuhalten, müssen einige Verhaltensregeln beachtet werden. So soll man Lücken rund ums Gartenhäuschen und/oder Geräteschuppen suchen und verschließen. Müll und Abfälle jeder Art müssen unzugänglich aufbewahrt werden, dies gilt vor allem für  Speisereste – wie Fleisch, Fisch, Obst etc. – welche nicht über Nacht im Freien liegen bleiben sollen. Die Tiere dürfen auch auf keinen Fall gefüttert werden, mögen Sie noch so niedlich aussehen! Auch eigene Haustiere sollten nicht auf der Anlage gefüttert werden. Reifes Obst muss schnell geerntet und Fallobst vom Boden aufgesammelt werden. Fallrohre verkleidete man mit Mardergürteln. Bäume und Sträucher, die bis an das Dach reichen, sollten großzügig beschnitten werden, auch sollten es keinen Bewuchs an Fassaden geben.

Sollte sich doch ein Tier eingenistet haben muss man versuchen es zu vergrämen: Bewegungsmelder mit Licht helfen hierbei, ebenso wie ein Marderschreck, ein Windspiel oder laute Musik. Weiterhin können einige geruchsintensive Hausmittel ausgelegt werden, um die Tiere abzuschrecken. Scharfe Gerüche wie z. B. von Pfeffer mögen Waschbären nicht, ebensowenig wie Mottenkugeln. Sogar Toiletten-
steine können helfen, wenn man sie im Garten auslegt. Oder man kocht Chili in Wasser auf und versprüht den Sud.

ACHTUNG: Waschbären sind häufig mit dem Waschbärspulwurm infiziert. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen wird  zwar als eher gering betrachtet, da es bisher nur wenige Fälle einer Infektion beim Menschen gibt, aber gerade bei Kindern ist Vorsicht geboten. Daher sollten beim Umgang insbesondere mit dem Waschbärkot Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Der Kot ähnelt dem von Hunden, er ist etwa 2-3 Zentimeter lang, röhrenförmig, hat eine dunkle Farbe und ist häufig mit Färbungen und Speiseresten wie Obstkernen versehen, da der Waschbär ein Allesfresser ist. Waschbärkot sollte daher unter keinen Umständen ohne Handschuhe angefasst werden!

Und noch ein ganz wichtiger rechtlicher Hinweis: Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, in Baden-Württemberg heißt dies Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). In §3 Absatz 5 JWMG steht: „Die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren.[…]“ Dementsprechend bedeutet das, dass allein das Fangen von Waschbären als Jagdausübung gewertet wird. Übt also jemand die Jagd in einem fremden Revier aus, ist das Jagdwilderei und somit eine Straftat nach §292 StGB!

Sollten Sie einen Waschbären auf unseren Anlagen gesichtet haben, informieren Sie uns bitte umgehend!   Die Vorstandschaft